Test Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Vertragsarten

Die nachfolgenden Vertragsarten können abgeschlossen werden:

Mit Hilfe der folgenden Tabelle wird ersichtlich, welche Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung welche Leistungen beinhalten.

LEISTUNGSARTEN Verkehrs-Rechtsschutz Fahrer-Rechtsschutz Privat- und Berufs-Rechtsschutz Privat- Verkehrs- und Berufs- Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
Schadenersatz- Rechtsschutz X X X X
Arbeits- Rechtsschutz X X
Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz X
Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz X X X
Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten X X X X X
Sozialgerichts- Rechtsschutz X X
Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen X X X
Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz X X
Straf- Rechtsschutz X X X X
Ordnungs-widrigkeiten- Rechtsschutz X X X X
Beratungs- Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht X X

Privat- und Berufsrechtsschutz

Im Rahmen des Privat- und Berufsrechtsschutzes sind die Rechtsschutzfälle inbegriffen, die Sie im privaten und im beruflichen Leben treffen können.
Dieser beinhaltet Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht.

Diese Form der Rechtsschutzes können Sie nur abschließen, wenn Sie keiner gewerblichen, freiberuflichen oder einer anderen selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Der Versicherungsschutz gilt auch für Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Ihre volljährige Kinder sind ebenfalls mitversichert, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet und nicht selbst berufstätig sind.

In den Privat- und Berufsrechtsschutz können der Verkehrsrechtsschutz und der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz eingeschlossen werden. Die Komplettabsicherung ist oftmals günstiger als die einzelne Absicherung der Risiken.

Die Preise und Leistungen variieren stark. Ein Vergleich lohnt sich!
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Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Neben Rechtsangelegenheiten des Berufs- und Arbeitslebens, ist auch der Verkehrsbereich abgedeckt. Er beinhaltet zusätzlich zum Privat- und Berufsrechtsschutz:  Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Im Verkehrsbereich sind Sie als Halter oder Eigentümer jedes auf Sie zugelassen Fahrzeugs oder als vorübergehender Mieter von Kraftfahrzeugen und Anhängern versichert. Versicherungsschutz genießen Sie darüber hinaus auch bei Fahrzeugen, die nicht auf Sie zugelassen sind und als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.

Im gleichen Rahmen sind Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und die minderjährigen Kinder mitversichert.

Wenn Sie eine Komplettabsicherung wünschen, so empfiehlt es sich den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz einzuschließen, da dies mit nur einem vergleichsweise geringen Kostenaufschlag verbunden ist.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen besteht Rechtsschutz. Denkbare Konflikte sind beispielsweise eine Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs, Streitigkeiten mit den Nachbarn oder auch Mieterhöhungen.
Zu den versicherten Leistungsarten gehören der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und der Steuerrechtsschutz vor Gerichten.

Verkehrs- Rechtsschutz

Im Rahmen des Verkehrs- Rechtsschutzes sind alle den Verkehr betreffenden Bereiche versichert. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt zwar alle Kosten, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat, bietet jedoch keine Möglichkeit Schadenersatzansprüche durchzusetzen, die man an seinen Unfallgegner hat. Da Streitigkeiten im Verkehrsrecht oft unverhältnismäßig kompliziert sind, ist ein Verkehrsrechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung.

Er beinhaltet Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz.

Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen Schutz als Eigentümer, Halter oder Fahrer von vorübergehend gemieteten Fahrzeugen.

Darüber hinaus sind Sie auch als Fahrer von Fahrzeugen, die Ihnen nicht gehören und die nicht auf Sie zugelassen sind, und als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast versichert.
Dies gilt auch für Ihren Lebens- oder Ehepartner, sofern sie im Versicherungsschein angegeben sind, für minderjährige Kinder oder Kindern bis zum 25. Lebensjahr, die noch keiner längerfristigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind.

Achtung:

  • Der Preis für eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hängt stark davon ab, wie viele Fahrzeuge im Versicherungsschein genannt werden.
  • Es empfiehlt sich einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen, wenn man neben den eigenen Fahrzeugen des öfteren gezwungen ist gemietete oder geliehene Fahrzeuge zu benutzen und gleichzeitig mehrere Fahrzeuge auf sich zugelassen hat.
  • Der Verkehrsbereich kann in gleichem Umfang auch im Rahmen der Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutzversicherung miteingeschlossen werden. Da diese Form der Komplettabsicherung oft nur wenig teurer ist und durch eine entsprechende Selbstbeteiligung noch zusätzlich reguliert werden kann, kann es sich durchaus lohnen auf diese Form zurückzugreifen. Unser Versicherungsvergleich kann Ihnen dabei helfen, die für Sie günstigste Option zu ermitteln.

Fahrer- Rechtsschutz

Sofern Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber dennoch sowohl beruflich als auch privat öfter geliehene oder angemietete Fahrzeuge nutzen, lohnt sich der Abschluss des Fahrer- Rechtsschutzes.
Dies trifft im besonderen auf junge Fahranfänger zu, die das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen auf die Eltern zugelassen haben oder auf die Nutzer eines Firmenwagens.

Versichert sind Sie dabei in Ihrer Eigenschaft als Fahrer jeder Art von Motorfahrzeugen (Wasser, Land, Luft), auch wenn dieses Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist.
Des weitern sind Sie als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln) geschützt.

Im Versicherungsumfang enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz .

Achtung:

  • Der Fahrer- Rechtsschutz gilt nur für die im Versicherungsschein genannte Person. Darüber hinaus können keine weitern Personen versichert werden.
  • Der Fahrer- Rechtsschutz gilt nur dann, wenn eine gültige Fahrerlaubnis besteht und das genutzte Fahrzeug korrekt zugelassen wurde.
  • Wenn Sie innerhalb der Vertragslaufzeit doch noch ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, so wird Ihr Fahrer-Rechtsschutz automatisch in einen Verkehrsrechtsschutz umgewandelt.