Test Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Versicherte Gefahren und Schäden

Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden vom Versicherer die Kosten übernommen bzw. vorgestreckt, die zur Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers benötigt werden.
Übernommen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme folgenden Kosten:

Anwaltskosten

Im Schadenfall kommt Ihre Versicherung für die Kosten eines Rechtsanwaltes auf, sofern sein Honorar die vorgeschlagene Entlohnung im Rahmen des Rechtsanwaltvergütungsgesetztes nicht übersteigt. Wird an einem auswärtigen Gericht (Innland oder Ausland) ein Prozess geführt, an dem der eigenen Anwalt nicht zugelassen ist, werden auch die Kosten für einen Korrespondenzanwalt am Wohnort übernommen. Dieser übermittelt die nötigen Informationen an den Anwalt vor Ort und dient Ihnen als persönlicher Ansprechpartner. Die Voraussetzung für das Hinzuziehen eines Korrespondenzanwaltes ist, dass der Versicherungsnehmer mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind durch Ihren Rechtsschutz gedeckt. Unter anderem zählen Zeugenauslagen oder eigene Anfahrtskosten zu einem ausländischen Gericht dazu.

Die Rechtsschutzversicherung trägt ferner die Kosten der Zwangsvollstreckung. Dazu gehören die Gerichtsvollzieherkosten, Rechtsanwaltskosten und sämtliche Auslagen.

Kosten für Gutachter und Sachverständige

Die Übernahme der Kosten für Sachverständige, die das Gericht beizieht, für technische Sachverständige und erstellte Gutachten ist ebenfalls sichergestellt.

Achtung: Bei der zusätzlichen Beauftragung eigener Sachverständiger oder Gutachten sollten Sie zunächst Rücksprache mit Rechtsschutz-Gesellschaft halten.

Sonstige Kosten

Im Rahmen von Schieds- und Schlichtungsverfahren sind die anfallenden Verfahrenskosten gedeckt. Die Höhe der übernommenen Gebühren darf allerdings die Kosten, die vor dem zuständigen staatlichen Gericht (1. Instanz) anfallen würden, nicht überschreiten.

Die Versicherungsgesellschaft stellt die Strafkaution als zinsloses Darlehen bereit, um den Versicherungsnehmer vor der Strafverfolgung zu verschonen. Von besonderer Bedeutung ist diese Leistung gerade bei Versicherungsfällen im Ausland.
Zurückgezahlt werden muss die Kaution, wenn sie verfällt oder wenn sie als Strafe, Bußgeld oder als Sicherheit für Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer einbehalten wird.

Im Falle eines verlorenen Prozesses kommt Ihre Rechtsschutzversicherung auch für sämtliche Kosten der Gegenseite auch der des eventuellen Nebenklägers auf, soweit der Versicherte sie zu tragen hat.

Folgende Kosten werden nicht übernommen:

  • Alle Kosten, die die vereinbarte Deckungssumme übersteigen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
  • Die im Versicherungsvertrag festgelegte Selbstbeteiligung wird von der Leistung abgezogen.
  • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommen hat, trägt die Versicherungsgesellschaft nicht.
  • Sofern durch eine einverständliche Erledigung (z.B. außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich) höhere Kosten als rechtlich notwendig entstanden sind, werden sie nur in der Höhe übernommen, die der Versicherungsnehmer bei einem verlorenen Prozess zu zahlen hätte. Damit versucht die Gesellschaft zu vermeiden, dass Ihr Kunde durch die Übernahme von nicht gerechtfertigten Kosten einen für ihn vorteilhafteren Vergleich erzielt.
  • In der sogenannten Subsidiaritätsklausel wird festgehalten, dass der Rechtsschutzversicherer nicht dazu verpflichtet ist Kosten zu übernehmen, die ein Dritter übernehmen müsste, sofern der Versicherungsnehmer keinen Rechtschutzvertrag abgeschlossen hätte.