Kündigungsmöglichkeiten
Kündigung zum Ablauf
Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf kündigen. Sollten Sie diesen Termin versäumen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren, kann der Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jährlich beendet werden.
Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung
Wird der Beitrag bei gleichbleibendem Leistungsumfang erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen.
Außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall
Lehnt der Versicherer einen Schadensfall ganz oder teilweise, kann der Rechtsschutzversicherungsvertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang der Ablehnung fristlos oder alternativ zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Des weitern besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Rechtsschutzversicherer für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle aufgekommen ist. Auch hier ist die einmonatige Kündigungsfrist unbedingt einzuhalten.
