Test Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Ausschlüsse

Die Rechtsschutzversicherung ist nur dazu verpflichtet die erforderlichen Kosten zu übernehmen. Unter folgenden Gesichtspunkten ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht entbunden.

  • Die Versicherung deckt die entstehenden Kosten im Rahmen eines Rechtstreits nicht, wenn sie nicht notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Fall auch nach sorgfältiger Prüfung keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Nicht notwendig sind aber auch Gutachten, die vom Versicherungsnehmer angestrebt wurden, aber keinerlei Auswirkungen auf den Prozess haben.
  • Alle Kosten, die die vereinbarte Deckungssumme übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen.
  • Die im Versicherungsvertrag festgelegte Selbstbeteiligung wird von den anfallenden Kosten abgezogen.
  • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommen hat, trägt die Versicherungsgesellschaft nicht.
  • Sofern durch eine einverständliche Erledigung (z.B. außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich) höhere Kosten als rechtlich notwendig entstanden sind, werden sie nur in der Höhe übernommen, die der Versicherungsnehmer bei einem verlorenen Prozess zu zahlen hätte. Damit versucht die Gesellschaft zu vermeiden, dass Ihr Kunde durch die Übernahme von nicht gerechtfertigten Kosten einen für ihn vorteilhafteren Vergleich erzielt.
  • In der sogenannten Subsidiaritätsklausel wird festgehalten, dass der Rechtsschutzversicherer nicht dazu verpflichtet ist, Kosten zu übernehmen, die ein Dritter übernehmen müsste, sofern der Versicherungsnehmer keinen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen hätte.
  • Ansprüche, die später als drei Jahre nach der Beendigung des Vertrags geltend gemacht werden, werden nicht übernommen.

Um die Beiträge für die Kunden auf einem erschwinglichen Niveau zu halten, sind bestimmte Bereiche von vorne herein nicht abgedeckt. Dabei unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Ausschlüssen:

  • Bußgelder (z.B. wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr)
  • Vom Versicherten zu leistender Schadenersatz
  • Baurisiko (Streitigkeiten rund um den Hausbau)
  • Höhere Gewalt (kriegerische Ereignisse oder Unruhen, Umweltkatastrophen)
  • Besondere Rechtsgebiete (z.B. Kartellrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten im Recht der Handelsgesellschaften/Familien- und Erbrecht/, Konkurs- und Vergleichsverfahren, Insolvenzverfahren gegenüber Versicherten)
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Vorsätzlich verursachte Rechtsschutzfälle
  • Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte

Die allgemeinen Ausschlüsse sind auch gegen Aufpreis nicht versicherbar.

Besondere Ausschlüsse besagen, dass bestimmte Vertragsarten nicht miteinander kombinierbar sind. So ist zum Beispiels das Verkehrsrisiko im Rahmen eines reinen Privatrechtsschutzes nicht automatisch miteingeschlossen, sondern nur zusätzlich versicherbar.