Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Im Normalfall wird Ihnen die Versicherung problemlos eine Kostendeckungszusage erteilen. Was aber können Sie tun, wenn Ihre Versicherung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Weigerung nicht gerechtfertigt ist, so haben Sie die Möglichkeit dies überprüfen zu lassen. Zwei verschiedene Verfahren stehen dabei zur Auswahl:
Bei einem Schiedsgutachten übernimmt ein von der Versicherung beauftragter Anwalt die Aufgabe zu beurteilen, ob die Deckungszusage nicht doch erteilt werden kann. Beim Stichentscheid können Sie selbst einen Anwalt beauftragen, der vorurteilsfrei zu Ihren Gunsten argumentieren wird. In nicht ganz klaren Fällen kann die Art der Darstellung der juristischen Lage über die Zusage oder Ablehnung zur Kostendeckung entscheiden. Aus diesem Grund ist der Stichentscheid grundsätzlich empfehlenswerter, da Sie von Ihrem eigenen Anwalt vertreten werden. Darüber hinaus werden die Kosten für Ihren Rechtsbeistand von der Gesellschaft übernommen. Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Versicherungsvertrag oftmals schon vorgegeben ist, auf welche der beiden Methoden sie zurückgreifen können. In beiden Fällen ist die getroffene Entscheidung bindend.
