Richtiges Verhalten im Versicherungsfall
Im Versicherungsfall sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihre Versicherung unverzüglich verständigen und in vollem Umfang über den Vorfall aufklären. Sofern in den Versicherungsbedingungen nicht zwangsweise festgelegt ist, dass Ihnen Ihre Versicherung einen Anwalt zuteilt, müssen Sie sich im Anschluss daran einen Rechtsbeistand suchen. Natürlich hilft Ihnen Ihre eigene Rechtsschutzgesellschaft gerne mit einer Empfehlung weiter.
Beim ersten Anwaltsbesuch sollten Sie Ihre Versicherungspolice oder Ihre Versicherungskarte zur Hand haben. Schildern Sie Ihrem Anwalt den Sachverhalt. Bevor nun weitere Schritte eingeleitet werden, muss zunächst einmal überprüft werden, ob in Ihrem Fall Versicherungsschutz besteht. Ihre Anwalt wird also zunächst eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung einholen.
