Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen besteht gerichtlich und außergerichtlich Rechtsschutz im Rahmen eines Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes. Dazu gehören beispielsweise Kündigungen wegen angeblichen Eigenbedarfs, Streitigkeiten mit den Nachbarn oder Mieterhöhungen.
