Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Versicherungsschutz besteht bei Verfahren des Verkehrsrechts vor Verwaltungsgerichten- oder Behörden. Gegenstand derartiger Verfahren können Konflikte bei der Führerscheinprüfung, Führerscheinentzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
