Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Im Vertrags- und Sachenrechtsschutz werden vertragsrechtliche Ansprüche aus dem Privatrecht geltend gemacht oder abgewehrt. Dazu zählen beispielsweise Probleme bei Kaufverträgen, Ersatz wegen Nichterfüllung oder Minderungsansprüche bei mangelhafter Ware.
