Sozialgerichts-Rechtsschutz
Gegenstand des Sozialgerichts-Rechtsschutzes ist die Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmer vor deutschen Sozialgerichten. Er ist Bestandteil des Privat-, (Verkehrs-) oder Berufsrechtsschutzes und umfasst beispielsweise Streitigkeiten bezüglich der Sozialversicherung, des Mutterschutz- oder Kindergeldgesetzes oder dem Arbeitergeberanteil zur Sozialversicherung.
