Schiedsgutachten
Neben dem Stichentscheid ist das Schiedsgutachten eine Methode, um eine zuvor von der Versicherungsgesellschaft abgelehnte Kostendeckungszusage für einen eingetretenen Rechtsschutzfall innerhalb einer festgelegten Frist nach Zustellung des Bescheids doch noch durchzusetzen. Unterstützt wird der Versicherungsnehmer dabei von einem von der Gesellschaft gestellten Rechtsanwalt. Der Ausgang des Schiedsgutachtens ist für beide Parteien bindend. Die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft.
