Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt ist die rechtliche Vertretung des Versicherungsnehmers vor Gericht, wobei er der absoluten Schweigepflicht unterliegt und auch ausschließlich im Interesse seines Mandanten handelt. Ob der Versicherungsnehmer seinen Rechtsbeistand selbst bestimmen kann oder ob die Gesellschaft einen Anwalt stellt, hängt ganz von der Versicherungsgesellschaft ab.
Die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt werden von der Rechtsschutzversicherung vollständig übernommen. Dies gilt allerdings nur, wenn sein Honorar nicht höher ist als es im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vorgeschlagen wird.
