Privat-, (Verkehrs-) und Berufsrechtschutz
Gegenstand des Privat-, (Verkehrs-) und Berufsrechtsschutzes sind alle Angelegenheiten des privaten und beruflichen Lebens und - sofern miteingeschlossen - auch der Verkehrsbereich.
Er beinhaltet Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts- Rechtsschutz, (Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen,) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht.
Gerichtliche und außergerichtliche Regelungen von arbeitsrechtlichen Konflikten sind Bestandteil des Berufsrechtsschutzes. Er gilt beispielsweise für Auseinandersetzungen bei Kündigungsfragen, Urlaubsregelungen oder Gehaltsvorstellungen.
Sofern der Verkehrsbereich miteingeschlossen wurde, ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter oder Eigentümer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge versichert. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz, wenn er als Fahrer von gemieteten Fahrzeugen oder Anhängern in Erscheinung tritt oder als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
Zu den mitversicherten Personen gehören der Ehe- oder Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Auch volljährige Kinder sind miteingeschlossen, sofern sie das 25. Lebensjahr nicht überschreiten, unverheiratet sind und nicht berufstätig.
Für den Abschluss eines Privat-, (Verkehrs-) oder Berufsrechtsschutzes wird vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer nicht freiberuflich, gewerblich oder selbstständig tätig ist bzw. der Gesamtumsatz aus einer derartigen Tätigkeit 6000 Euro nicht übersteigt. Ist dies der Fall, geht der Privat-, (Verkehrs-) oder Berufsrechtsschutz automatisch in einen Privat-, (Verkehrs-) und Berufsrechtsschutz für Selbstständige über.
