Obliegenheit
Unter den Obliegenheiten versteht man vertraglich festgelegte Bestimmungen, an die sich der Versicherungsnehmer ohne Einschränkung zu halten hat. Andernfalls riskiert er den Versicherungsschutz.
Vor dem Versicherungsfall
Der Versicherungsnehmer muss die Versicherungsgesellschaft unverzüglich informieren, wenn sich die versicherten Risiken ändern oder erweitern. Der Beitrag wird angepasst.
Im Versicherungsfall
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Informationen wahrheitsgemäß und in vollem Umfang sofort an den Versicherer weiterzugeben.
