Leistungsart
Die einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung setzen sich aus verschiedenen Leistungsarten zusammen, die jeweils verschieden Rechtsgebiete abdecken. Einen Überblick über die Leistungsarten erhalten sie hier.
| Leistungsart | Bedeutung | Beispiel |
| Schadenersatz- Rechtsschutz | Im Schadenersatzrechtsschutz können Schadenersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung eines Vertrags (abgesichert im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechtsschutz) oder eines dinglichen Rechts an einem Grundstück oder Gebäude(teil) (Abgesichert im Rahmen des Wohnungs-und Grundstücks- Rechtsschutz, separater Abschluss nötig), geltend gemacht werden. Die Abwehr derselben ist nicht versichert. | Schmerzensgeld nach einem Unfall etc. |
| Arbeits- Rechtsschutz | Der Arbeitsrechtsschutz deckt gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen im Berufsleben. Dazu gehören Konflikte aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. | Kündigungsschutz, Resturlaubansprüche, Konflikte bei der Erteilung von Zeugnissen, Streit um Ruhestandsgelder etc. |
| Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz | Diese Leistung ist ausschließlich über eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken abschließbar. Versichert sind sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen die sich aus der Nutzung bzw. dem Besitz von Immobilien ergeben. | Abwehr eines Räumungsbegehrens, Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs, Konflikte bezüglich Renovierungen, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Nebenkostenabrechnungen, Erhöhungen der Miete etc. |
| Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz | Versichert sind sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Interessen aus fast allen Verträgen des täglichen Lebens sowie Streitigkeiten mit anderen Versicherungen. | Probleme bei Kaufverträgen oder einem Reparaturauftrag, oftmals Ärger mit dem sogenannten „Kleingedruckten“ etc. |
| Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten | Der Steuerrechtsschutz hilft bei der Wahrnehmungrechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Nicht gedeckt sind außergerichtliche Verhandlungen und Verhandlungen über steuerrechtliche Ordnungswidrigkeiten (abgesichert im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechtsschutzes). | Falsch errechnete Steuern, Probleme bei Lohn- und Einkommenssteuer (z. B. keine Anerkennung der Fahrtkosten in voller Höhe), zu Unrecht erhobene Abgaben wie Gebühren und Zölle etc. |
| Sozialgerichts- Rechtsschutz | Im Rahmen des Sozialgerichtsrechtsschutzes ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten versichert. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Klage eingereicht wurde oder ein zulässiger Antrag beim zuständigen Sozialgericht gestellt wurde. Vorhergehende Beratungen sind nicht versichert. | Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, keine Anerkennung des Prozentsatzes einer geminderten Erwerbstätigkeit durch eine Berufsgenossenschaft etc. |
| Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen | In verkehrsrechtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten– oder Behörden werden die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers gewahrt. | Anfechtung einer Führerscheinprüfung, Einspruch gegen den Entzug des Führerscheins, Widerspruch gegen das Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten und Fahrzeugs etc. |
| Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz | Dieser Rechtsschutz gewährt eine Verteidigung in Disziplinarverfahren (dienstliche Verfehlungen von Beamten, Richtern, Soldaten) und Standesverfahren (Verfehlungen bestimmter Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten etc.) und hat damit strafrechtsähnlichen Charakter. | Verteidigung beim Vorwurf der Bestechlichkeit, Verteidigung bei Vorwürfen der Verletzung von Berufspflichten z. B. Arzt Sterbehilfe |
| Straf- Rechtsschutz | Im Strafrechtsschutz ist ausschließlich die Verteidigung im Rahmen eines Strafverfahrens versichert. Vor allem in verkehrsrechtlichen Bereich ist er von Bedeutung. Es gilt in jedem Fall der Grundsatz: Schutz bei Fahrlässigkeit, aber nicht bei Vorsatz. Sofern sich bei Gericht herausstellt oder bestätigt wird, dass die Handlung vorsätzlich war, ist kein Versicherungsschutz gewährleistet. | Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung/ Brandstiftung etc. |
| Ordnungs-widrigkeiten- Rechtsschutz | Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer (verkehrsrechtlichen) Ordnungswidrigkeit. Vorsätzlich herbeigeführte Ordnungswidrigkeiten sind hierbei mitversichert. | Verteidigung in einem Bußgeldverfahren beispielsweiseaufgrund eines abgelaufenen Personalausweises/ der Außerachtlassung des Leinenzwangs für Hunde etc. |
| Beratungs- Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht | Der Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht hat ausschließlich beratenden Charakter und gilt damit auch nur in außergerichtlichen Fällen. Er übernimmt die Beratungskosten durch einen Anwalt, der in Deutschland zugelassen sein muss, auch wenn es sich um ausländisches Recht (z.B. Sorgerechtsstreitigkeiten) handelt. | Sorgerechtsstreitigkeiten, Tod des Erblassers etc. |
