Geldstrafe
Das deutsche Strafrecht erlaubt es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Geldstrafe zu verhängen, deren Höhe abhängig von den Sozialverhältnissen des Beschuldigten in Tagessätzen bis maximal 5000 Euro bemessen wird. Wie bei anderen vom Gericht festgesetzten Strafen, kommt die Rechtsschutzversicherung dafür nicht auf.
