Geldbuße
Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeiten-Recht werden mit Geldbußen geahndet und werden prinzipiell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeiten-Recht werden mit Geldbußen geahndet und werden prinzipiell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.