Fußgänger-Rechtsschutz
Der Fußgänger-Rechtsschutz ist keine separat abschließbare Vertragsvariante der Rechtsschutzversicherung. Er ist automatisch im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten und schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren.
