Folgebeitrag
Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach Zahlung des Erstbeitrags monatlich, viertel- oder halbjährlich fällig werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der angegebenen Frist, so muss die Gesellschaft nach Zustellung der Mahnung einen mindestens zweiwöchigen Aufschub gewähren. Allerdings ist sie nicht verpflichtet für Rechtsschutzfälle Versicherungsschutz zu gewähren die innerhalb dieses Zeitraums eingetreten sind.
