Fahrer-Rechtsschutz
Ein Fahrerrechtsschutz lohnt sich für alle Personen, die zwar kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber privat oder beruflich auf Leih- oder Mietfahrzeuge zurückgreifen. Der Versicherungsnehmer ist zusätzlich auch in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr versichert. Der Versicherungsschutz kann nicht auf andere Personen ausgeweitet werden.
