Erstberatung
Lässt sich der Versicherungsnehmer von einem Anwalt persönlich oder schriftlich bezüglich eines eingetretenen Versicherungsfalles erstmalig beraten, spricht man von einer Erstberatung. Sofern nicht eine spezielle Vergütung vereinbart wurde, dürfen die Kosten, die der Versicherungsnehmer bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst übernehmen muss, nicht höher als 190 Euro sein. Eine grundsätzlich kostenlose Erstberatung ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung bieten nur noch wenige Rechtsschutzversicherer.
Oftmals wird diese Beratung jedoch von der Gesellschaft anstandslos übernommen, wenn der Rechtsschutzfall dadurch bereits endgültig geklärt werden konnte.
