Entzug der Fahrerlaubnis
Abhängig von den Gründen, aus denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, besteht Rechtsschutz durch unterschiedliche Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz im Rahmen des Verkehrs- und Strafrechtsschutzes.
Wenn die Straßenverkehrsordnung verletzt wurde oder der Führerschein entzogen wurde, weil der Versicherungsnehmer aufgrund körperlicher oder geistiger oder charakterlicher Defizite zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr in der Lage ist, greift der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Bei Verordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens besteht allerdings nur Rechtsschutz, sofern sie von der Verwaltungsbehörde selbst angeordnet wurde.
Falls es im Rahmen eines ungerechtfertigten Entzugs der Fahrerlaubnis beispielsweise zu Verdienstausfällen gekommen ist, so hilft der Verkehrs- Schadenersatz- Rechtsschutz bei der Durchsetzung der Ansprüche.
