Doppelversicherung
Ist ein Risiko durch mehr als einen Rechtsschutzvertrag abgedeckt, besteht eine Doppelversicherung. Für diesen Fall gibt es spezielle Regelungen. Im Normalfall bleibt die ältere Rechtsschutzversicherung bestehen. Der später abgeschlossene Vertrag wird ab Beginn des Versicherungsjahres rückwirkend aufgehoben, in dem die Aufhebung beantragt wurde. Bei Heirat bleibt der umfassendere Vertrag erhalten.
Besteht eine Doppelversicherung zu dem Zeitpunkt, an dem ein Versicherungsfall eingetreten ist, so werden die Kosten anteilig von beiden Gesellschaften übernommen.
