Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz regelt dienstliche Verfehlungen und hat damit strafrechtsähnlichen Charakter. Das Disziplinarrecht ist dabei unter anderem gegen Beamte, Richter oder Notare anwendbar, während der Standesrechtsschutz sich mit Verletzungen gegen die für bestimmte Berufsgruppen gültigen Standesrechtsvorschriften beschäftigt. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
