Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren werden zur Ahndung schwerer Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Vom Gericht verordnete Bußgelder muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Sie sind nicht im Rahmen des Versicherungsschutzes enthalten.
Bußgeldverfahren werden zur Ahndung schwerer Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Vom Gericht verordnete Bußgelder muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Sie sind nicht im Rahmen des Versicherungsschutzes enthalten.