Ausschlüsse
Im Rechtsschutz werden bestimmte Risiken von vorne herein nicht mit eingeschlossen, um zu gewährleisten, dass die Versicherungsprämien in einem kalkulierbaren und damit preislich angemessenen Rahmen gehalten werden.
Dabei unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten. Die allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle Vertragsarten und gewähren keinen Versicherungsschutz bei Tatbeständen, die in Zusammenhang mit Aufruhr und innerer Unruhe, Baurisiko, Bergbauschäden, Bußgeldern, Enteignung, Konkurs, Streitigkeiten beim Wettbewerbs- und Kartellrecht oder vorsätzlichen Straftaten stehen. Die besonderen Ausschlüsse verbieten Kombinationen bestimmter Vertrags- und Leistungsarten.
