Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz ist eine Leistungsart des Privat-, (Verkehrs-,) und Berufsrechtsschutzes, der gerichtliche und außergerichtliche Konflikte in Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen regelt. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen bei Kündigungen, Zeugniserteilung, Entlohnung oder Urlaubsansprüchen.
