Ablehnung des Rechtsschutzes
Die Deckung eines Rechtsschutzfalles kann aus folgenden Gründen von der Gesellschaft abgelehnt werden:
- Der gemeldete Rechtsschutzfall ist kein Bestandteil des versicherten Risikos im Rechtsschutzvertrag.
- Der Rechtsschutzfall ist Bestandteil der allgemeinen oder besonderen Ausschlüsse (Baurisiko, Bergbauschäden).
- Der Rechtsschutzfall hat sich vor Abschluss des Vertrags ereignet.
- Bei unzureichenden Erfolgsaussichten oder einem Missverhältnis zwischen den Kosten eines Verfahrens und dem zu erwartenden Ergebnis.
- Der Versicherungsnehmer hat gegen die Obliegenheiten verstoßen.
- Der Versicherungsnehmer ist mit der Zahlung der Beiträge im Verzug
